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   KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02   

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https://dejure.org/2003,4292
KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02 (https://dejure.org/2003,4292)
KG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 5 U 254/02 (https://dejure.org/2003,4292)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 5 U 254/02 (https://dejure.org/2003,4292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellen von Hörprobem in das Internet; Surrogate für den Erwerb von Tonträgern; Verwertung von Tonträgeraufnahmen im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Klaus Kinski Rezitation

    §§ 19a, 31 Abs. 4, Abs. 5, 73 ff., 78, 79, 97 UrhG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinski-Hörprobe im Internet - Verkäufer der CD mit Kinski-Rezitationen darf dieses Werbemittel einsetzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzungsrechte bei Internet-Hörproben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzungsrechte bei Internet-Hörproben

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 16 O 83/02
  • KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1415
  • GRUR 2003, 1038
  • K&R 2004, 348
  • ZUM 2004, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
    Da die Beklagte Inhaberin des Rechts zur Auswertung des Rezitationen auf dem Trägermedium CD ist, darf sie diese auch unter Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten sachgerecht bewerben (vgl. BGH GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger), und zwar auch durch Hörproben, die lediglich als Kaufanreiz kurze Ausschnitte der einzelnen Werke wiedergeben, im Internet.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
    Es handelt hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den damals vertragsschließenden Parteien ins Auge gefasste Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (BGH GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III; GRUR 2002, 248, 251 - SPIEGELCD-ROM).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
    Diese Regel, nach der sich der Umfang des Nutzungsrechts im Zweifel nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck richtet, wird als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstanden und daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III).
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93

    Videozweitauswertung III

    Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
    Es handelt hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den damals vertragsschließenden Parteien ins Auge gefasste Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (BGH GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III; GRUR 2002, 248, 251 - SPIEGELCD-ROM).
  • KG, 08.05.1990 - 5 U 3207/88

    Urheberschutz bei einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit; Für eine

    Auszug aus KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02
    Das ergibt sich bei Anwendung des Zweckübertragungsgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, der auf Altverträge wie hier anwendbar ist (KG GRUR 1991, 596, 598 - Schopenhauer - Ausgabe; Schricker/Schricker, Urheberrecht, 2. Auflage, §§ 31/31 Rn. 31).
  • LG Berlin, 04.08.2015 - 16 O 36/14

    Mainzelmännchen - Urheberrechtsschutz für Musikwerk: GEMA-Einstufung für

    In gleicher Weise äußerte sich das KG zu Hörproben im Internet, die es als Marketinginstrument im Rahmen zulässiger Werbung für den Vertrieb derjenigen CDs ansah, denen sie entnommen worden waren (KG GRUR 2003, 1038 - Klaus-Kinski-Rezitationen).
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